Beim Übersetzen muss man bis ans Unübersetzliche herangehen; alsdann wird man aber erst die fremde Nation und die fremde Sprache gewahr.
Sie erhalten von uns beglaubigte Übersetzungen aller Arten von Dokumenten zur rechtsgültigen behördlichen Verwendung.
Wir zeichnen uns durch langjährige Berufserfahrung und die kompetente und zuverlässige Übersetzungstätigkeit für unsere Privatkunden sowie für Behörden, Gerichte, Kommunalverwaltungen, etc. aus.
Aufgrund unserer Kenntnis behördlicher Erfordernisse können wir Sie außerdem individuell und zielführend informieren und beraten:
Sie gehen ins Ausland, Sie kommen aus dem Ausland? Sie haben Fragen zu Formalien bezüglich der Übersetzung und offiziellen Anerkennung Ihrer Dokumente im Inland oder Ausland?
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter!
Dipl.-Übers. Frédéric Schwindack
Vereidigter Übersetzer für Französisch und Englisch
Der Geist einer Sprache offenbart sich am deutlichsten in ihren unübersetzbaren Worten.
Wir stehen für die professionelle und verantwortungsvolle Ausführung Ihrer Übersetzungen zur rechtskräftigen Verwendung: Sie erhalten beglaubigte Übersetzungen in eine gewünschte Fremdsprache und aus der Fremdsprache ins Deutsche.
Selbstverständlich beraten wir Sie darüber, welche Unterlagen Sie zweckgebunden im jeweiligen Einzelfall tatsächlich benötigen und welche nicht, bevor wir für Sie tätig werden. Außerdem informieren wir Sie über zusätzliche Anforderungen wie z. B. die Überbeglaubigung Ihrer Dokumente zur amtlichen Verwendung im Ausland, etc.
Sodann erhalten Sie vorab einen exakten Kostenvoranschlag; so sind Sie auch diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Die ganze Kunst der Sprache besteht darin, verstanden zu werden